Allgemeine Geschäftsbedingungen ERWAOS - Erlebniswelt Waldbaden - Ostschweiz

Erlebniswelt Waldbaden
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ERWAOS

AGB der Erlebniswelt Waldbaden–Ostschweiz, Hassan Hjaij (ERWAOS)
 
Tätigkeitsbereich der Erlebniswelt Waldbaden-Ostschweiz, Hassan Hjaij
 
Die Erlebniswelt Waldbaden-Ostschweiz ist in der Konzipierung, Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops, Weiter- und Ausbildungen sowie Retreats im Bereich Gesundheitsförderung und achtsamkeitsbasiertem Stressmanagement hauptsächlich in der Natur und im Wald tätig (Shinrin-Yoku, Waldbaden, Angebote), sowie auch im Anbieten von Shinrin-Yoku und Waldbaden Angeboten im Einzelsetting und begleitet Menschen im Prozess der Selbstfindung.
 
Die vorliegenden AGB regeln die vertragsrechtlichen Bedingungen zwischen Teilnehmer/Innen von Angeboten (sogenannten Privatkunden), sowie geschäftlichen Auftraggebern und der Erlebniswelt Waldbaden-Ostschweiz, Hassan Hjaij, nachfolgend ERWAOS genannt. Sie kommen bei jedem Angebot der Erlebniswelt Waldbaden-Ostschweiz, Hassan Hjaij (ERWAOS) zur Anwendung. Mit der schriftlichen Anmeldung zu einem Angebot der ERWAOS oder der Vertragsunterzeichnung, basierend auf einer Offerte der ERWAOS anerkennt der/die TeilnehmerIn (Privatkunden), bzw. der/die AuftraggeberIn (Geschäftskunden) die vorliegenden AGB. Allfällige Abänderungen der vorliegenden AGB, für bestimmte Einzelfälle dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis und in schriftlicher Form durch eine, von beiden Vertragsparteien unterzeichneten, Ergänzung zu den vorliegenden AGB erfolgen und sind ausschliesslich für den in der Ergänzung spezifisch genannten Anlass, Kurs oder TeilnehmerIn gültig.

 
 
1.       Anmeldung / Anmeldebestätigung bei Privatkunden
 
Die Anmeldung zu einem Kurs, Seminar, Lehrgang etc. ist jederzeit möglich und ist verbindlich. Sie erfolgt in schriftlicher Form und in der Regel durch den/die TeilnehmerIn direkt bei der ERWAOS oder, in Absprache mit der ERWAOS, bei einem mandatierten Drittanbieter. Nach Eingang der Anmeldung (per Mail oder auf dem Postweg) wird von der ERWAOS (oder dem mandatierten Drittanbieter) eine Anmeldebestätigung versandt. Mit dieser Anmeldebestätigung ist für den/die KursteilnehmerIn ein Platz verbindlich reserviert.
 
Kurse, Seminare, Workshops, Aus- und Weiterbildungen haben in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl und eine maximale Teilnehmerzahl welche auf der ERWAOS Website kommuniziert werden. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Bei ungenügenden Anmeldungen wird der Kurs in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Benachrichtigung erfolgt spätestens 30 Kalendertage vor Kursbeginn. Bei Nichtstattfinden des Kurses wird das bereits bezahlte Kursgeld vollumfänglich rückerstattet.

 
2.       Auftragsverhältnis zwischen der ERWAOS und Geschäftskunden
 
Ein geschäftliches Auftragsverhältnis, zB. zur Organisation von Mitarbeiterseminaren oder Retreats in Hotels, Kurvereinen, Firmen etc. erfolgt mit der Unterzeichnung , der von der ERWAOS vorgelegten individuellen Offerte oder eines auf der Offerte und den AGB der ERWAOS basierenden Vertrages. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Geschäftspartner selber; andersweitige Vereinbarungen müssen in der Offerte/im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit der ERWAOS, durch den Auftraggeber/Geschäftskunden festgelegt.

 
3.       Teilnahmegebühren / Privatkunden
 
Die von der REAWSO publizierte Teilnahmegebühr für ein Angebot (Kurs, Weiter- oder Ausbildung etc.) ist verbindlich und versteht sich immer inklusive der MWST und enthält sämtliche in der Ausschreibung genannten Leistungen. Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Teilnehmer/Innen sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website der ERWAOS und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive.


4.       Auftragsgebühren / Geschäftskunden
 
Die ERWAOS erstellt für Geschäftskunden individuell ausgearbeitete Offerten, basierend auf der konkrete Anfrage des potentiellen Geschäftskunden und basierend auf den aktuell geltenden ERWAOS Honorar-Ansätze (auf Anfrage werden diese gerne vorgängig mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten Ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage. Sämtliche, in der Offerte aufgeführten, Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Geschäftskunden.

 
5.       Zahlungskonditionen / Privatkunden
 
  • Bei Schnupperkursen und Angeboten welche maximal 1 Tag dauern, werden die Kursgebühren mit der schriftlichen Bestätigung durch die ERWAOS fällig und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung, bzw. bei kurzfristigen Einschreibungen (kurzfristig=10 Tage und weniger vor Kursbeginn), sofort, bzw. mindestens 3 Tage vor dem Kursdatum auf das von der ERWAOS angegebene Konto einzuzahlen.
 
  • Bei Weiter- und Ausbildungen oder bei mehrtägigen Kursen verpflichten sich der/die TeilnehmerIn mit der schriftlichen Anmeldung eine Anzahlung von 50% der gesamten Teilnahmegebühren spätestens 10 Tage nach Erhalt der Kursbestätigung und Rechnung auf das von der ERWAOS bekanntgegebene Konto zu tätigen. Die Zahlung der restlichen 50% des Kursgeldes ist spätestens 30 Tage vor Kursbeginn fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen für mehrtägige Veranstaltungen, Kurse etc. ist die volle Kursgebühr nach Erhalt der Anmeldebestätigung innerhalb von 5 Werktagen auf das Konto der ERWAOS zu überweisen.
 
Generell gilt:
 
Die volle Kursgebühr muss bei allen Angeboten VOR Kursbeginn auf dem Konto der ERWAOS eingegangen und auf dem Firmenkonto ersichtlich sein.
 
  • Barzahlung ist nur bei Schnupperkursen und nach Abmachung mit der ERWAOS in Ausnahmefällen möglich. Werden die obengenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch die ERWAOS weitergegeben werden.
 
Generell gilt: Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

 
6.       Zahlungskonditionen / Geschäftskunden
 
Aufträge mit Geschäftskunden werden durch die ERWAOS in der Regel, nach erfolgtem Anlass gemäss der, in der vom Geschäftskunden unterzeichneten Offerte / oder des beidseits unterzeichneten Vertrags, in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne jegliche Abzüge auf das von der ERWAOS kommunizierte Konto zu begleichen. Bei Erstkunden erlaubt sich die ERWAOS nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von maximal 30% des vereinbarten Honorars zu erheben.

 
7.       Stornierung / Annullation durch Privatkunden
 
Schriftliche Kursanmeldungen sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Kursplatz wurde reserviert und kann uU nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einer gebuchten Veranstaltung müssen immer schriftlich (per Mail oder auf dem Postweg) erfolgen. Die Teilnahme an einem anderen Kursangebot der ERWAOS, bzw. die Teilnahme einer Ersatzperson ist nur nach Rücksprache mit der ERWAOS, ohne Aufpreis möglich. Sofern nichts anders angegeben gelten bei Stornierung durch den Teilnehmer folgende
 
Annullationsgebühren:
• Bei einmaligen Schnupperkursen und Halbtageskursen:
- Bei Rücktritt von mehr als 3 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.
- Bei Rücktritt ab 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
 
• Bei Aus- und Weiterbildungen und Veranstaltungen von mehr als 2 Tagen
- Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 100.00 bei Kurskosten von weniger als CHF 800.00 und von CHF 200.00 bei Kurskosten von mehr als CHF 800.00 verrechnet.
 
- Bei Rücktritt zwischen 30 und 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% der Teilnahmegebühr fällig.
- Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
- Bei Erkrankung (mit Arztzeugnis) besteht selbstverständlich die Möglichkeit der Umschreibung in einen anderen Kurs je nach Verfügbarkeit.

 
8.       Stornierung / Annullation bei Geschäftskunden:
 
Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen:

  • Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 350.00 fällig. Allenfalls bereits geleistete Aufwände – zB. Sitzungen, vor Ort Rekognoszierung, Konzeptentwicklung etc. und die damit entstandene Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen der ERWAOS in Rechnung gestellt und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
 
  • Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
  • Bei Rücktritt von weniger als 19 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtstattfinden aus welchen Gründen auch immer ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.

 
9. Absagen oder Änderung durch die ERWAOS
 
Die ERWAOS behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Kurse und Retreats zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern. Fällt eine Kursleitung kurzfristig aus, kann das Ausbildungsprogramm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.
 
  • Absage wegen nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Bis 21 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen von mehr als 3 Tagen)
- Bis 8 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn der Tagesveranstaltungen Im Fall einer Absage einer Veranstaltung / eines Kurses wegen nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an ersatzweise angebotenen Terminen und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren immer vollumfänglich zurückerstattet.

  • Absage aus anderen Gründen
Ein Kurs / eine Veranstaltung kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall eines Kursleiters/Referenten behält sich die ERWAOS vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.
 
Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
 
  • Generell gilt:
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.

 
10.   Haftung
 
Die Haftung der ERWAOS ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Veranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss. Die Haftung für das Verhalten von Hilfspersonen ist ausgeschlossen.

Für private Gegenstände oder Wertsachen übernimmt der Veranstalter ebenfalls keine Haftung. Der/die TeilnehmerIn einer Veranstaltung sind für ihre Gesundheit selber verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Folgeschäden die in Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen.
 
Gesundheitliche Probleme sind dem Veranstalter bei der Kursanmeldung bzw. spätestens 3 Tage vor Kurs - oder Ausbildungsbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen und Medikation, sowie für Allergien und Herz-Kreislauf Beschwerden. In diesen Fällen trägt der/die TeilnehmerIn die Verantwortung die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären.

 
11.   Versicherung
 
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jede/r Teilnehmer/In muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist für Aus- und Weiterbildungen empfehlenswert.

Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

 
12.   Datenschutz
 
Die ERWAOS verpflichtet sich zum Schutz der vom Kunden gesammelten Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Der Veranstalter bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages, zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesen Datenbearbeitungen und - bekanntgaben einverstanden.
 
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn damit einverstanden, Adressen anderer teilnehmenden Personen weder an Dritte weiterzugeben, noch für persönliche Werbezwecke zu verwenden.

 
13.   Allgemein
 
Programm- und Preisänderungen zukünftiger Kurse sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen der ERWAOS gilt schweizer Recht;
Gerichtsstand ist 9000 St.Gallen

 
St. Gallen, 12.05.2020

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